Allgemeine Verkaufs-
und Lieferbedingungen

I. Abschluss des Vertrags - Umfang von Lieferungen und Dienstleistungen

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf sämtliche Verträge zwischen dem Käufer (im Folgenden "Kunde") und der hansevair GmbH (im Weiteren "hansevair") zum Kauf und zur Installation von Liftsystemen (wie Treppenliften, Hausliften, Plattformliften, Badewannenliften), Elektromobilen und barrierefreien Badezimmereinrichtungen (nachfolgend als "Vertragsprodukte" bezeichnet), sowie für Ersatzteile für diese Produkte.
  2. Der Plan für eine Anlage wird in der Regel durch eine vom Kunden genehmigte Installationszeichnung oder Skizze festgelegt, die vom hansevair-Berater/Mitarbeiter vor Ort in Anwesenheit des Kunden erstellt wird, einschließlich aller benötigten Nebenarbeiten und Bau- und gegebenenfalls erforderlichen Baubetreuungsleistungen. hansevair behält sich das Recht vor, technische Daten zu ändern, wenn diese Änderung technisch notwendig ist und dem Kunden ohne Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Vertragsproduktes zumutbar ist. Bei Bedarf wird hansevair hierbei auf die Unterstützung von qualifizierten Dritten zurückgreifen.
  3. Jede Bestellung und Änderung bedarf einer beidseitigen schriftlichen Auftragsbestätigung.
  4. Nach Vertragsabschluss, nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist des Kunden und Vorlage einer gegebenenfalls gemäß Punkt 4 erforderlichen Zustimmungserklärung, nimmt hansevair auf eigene Kosten eine unverzügliche Überprüfung der möglichen baulichen und statischen Voraussetzungen für die Liftinstallation vor.

Die anfallenden Kosten für die häufig notwendige Beauftragung eines Statikers wird hansevair dem Kunden im Voraus mitteilen. Der Kunde trägt diese Kosten zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Preis, es sei denn, er lehnt den Auftrag ab. Weitere Kosten für die Beauftragung Dritter entstehen dem Kunden nicht, es sei denn, es ergeben sich unvorhersehbare Bauhindernisse für hansevair, auch nach sorgfältiger Voruntersuchung, deren Beseitigung zusätzliche Kosten verursacht. hansevair muss auf Anforderung des Kunden den unvorhersehbaren Charakter dieser Hindernisse nachweisen und den Umfang vor der Verursachung der Kosten dem Kunden mitteilen und von ihm genehmigen lassen.

Wenn sich nach der Überprüfungsphase herausstellt, dass die geplante technische Lösung nicht umsetzbar ist, oder wenn der Kunde die zusätzlichen Kosten gemäß dem oben genannten Punkt nicht genehmigt, wird der Vertrag einvernehmlich aufgelöst, ohne dass dem Kunden weitere Kosten auf ihn zukommen, insbesondere keine Kosten für die oben genannten Untersuchungen und Prüfungen durch hansevair. Wenn der Kunde der Beauftragung eines Statikers widerspricht, muss er hansevair die Kosten für deren bisherige Planungs- und Untersuchungsleistungen erstatten, die von hansevair nachzuweisen sind, allerdings nur in der tatsächlich angefallenen, marktüblichen Höhe ohne zusätzlichen Gewinnaufschlag.

  1. Im Falle von abhängigen Aufträgen, wie solche, die von Förderungen, Pflegekassen oder anderen Instanzen abhängig sind, weist hansevair darauf hin, dass der Kunde innerhalb von 14 Tagen seine individuelle Mitwirkungspflicht erfüllen sollte. hansevair behält sich vor, einen Nachweis über die erfüllte Mitwirkungspflicht vom Kunden anzufordern.
  2. Ist der Kunde nicht der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung, so ist er verpflichtet, bereits vor Beginn der Planungs- und Untersuchungsarbeiten durch hansevair, die schriftliche Genehmigung des Hauseigentümers - oder im Falle einer Eigentumswohnung, der zuständigen Verwaltung und/oder der Eigentümergemeinschaft - einzuholen und gegebenenfalls erforderliche Mitwirkungen des Eigentümers zu gewährleisten. Des Weiteren hat der Kunde selbst die Klärung herbeizuführen, ob ein alternativer Rettungsweg für den Fall eines Ausfalls des Lifts vorhanden ist und ob im Bereich des geplanten Deckendurchbruchs eine Fußbodenheizung verlegt ist.

II. Liefertermine und -fristen

  1. Bitte beachten Sie, dass Liefertermine und -fristen erst 15 Tage nach Vertragsabschluss beginnen, sofern der Kunde nicht sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Die Einhaltung verbindlich vereinbarter Liefertermine durch hansevair hängt davon ab, dass bereits ein Maß genommen wurde, der Kunde nach Auftragsvergabe keine Änderungen anfordert, die Verzögerungen verursachen könnten, und der Kunde rechtzeitig eine eventuell vereinbarte Anzahlung leistet. Der Kunde hat das Recht, geltend zu machen und gegebenenfalls nachzuweisen, dass trotz der genannten Punkte keine Auswirkungen auf die pünktliche Lieferung eingetreten sind. Falls der Kunde die vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig leistet oder Änderungen anfordert, die zu Verzögerungen führen könnten, behält sich hansevair das Recht vor, den Liefertermin angemessen zu verschieben bzw. die Lieferfrist entsprechend zu verlängern. Dies wird dem Kunden separat mitgeteilt.
  2. Das Widerrufsrecht beschränkt sich auf die gesetzlich vorgesehenen Fälle. Ein Rücktrittsformular erhalten Sie über unseren Kundenservice oder auf unserer Website.
  3. Wenn der Kunde seine Mitwirkungs- und Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, oder wenn hansevair durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung an der rechtzeitigen Lieferung und möglicherweise Montage gehindert wird, verlängern sich die genannten Fristen und Termine angemessen. In der Regel entspricht diese Verlängerung der Zeit, die der Kunde nachweislich in Verzug ist, oder der Dauer der oben genannten Hindernisse. Der Kunde hat das Recht, geltend zu machen und gegebenenfalls nachzuweisen, dass trotz der genannten Punkte keine Auswirkungen auf die pünktliche Lieferung eingetreten sind.
  4. Wenn der Kunde eine Verschiebung des Installationstermins oder die Unterbrechung einer bereits begonnenen Montage wünscht, entstehen für hansevair dadurch Mehrkosten. Der Kunde verpflichtet sich, für die Verschiebung oder Unterbrechung der Installation eine pauschale Kostenentschädigung in Höhe von 10 % des vereinbarten Nettopreises an hansevair zu zahlen. Wenn die Verzögerung länger als einen Monat dauert, muss der Kunde hansevair eine zusätzliche Kostenentschädigung von 10 % des vereinbarten Nettopreises pro angefangenen weiteren Monat zahlen. hansevair ist berechtigt, die Kostenentschädigungen bei Zugang des Verschiebungs- oder Unterbrechungswunsches bzw. zu Beginn der weiteren Verzögerungsmonate vom Kunden einzufordern und fällig zu stellen.

III. Gewährleistung und Garantie

  1. hansevair bietet Gewährleistung nach gesetzlichen Bestimmungen und versichert, dass die Vertragsprodukte frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für die eingebauten technischen Anlagen und Anlagenteile beträgt 2 Jahre. Für Bauleistungen (z.B. Erstellung von Durchbrüchen, Neben- und Folgearbeiten wie Boden- und Deckenarbeiten) gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.
  2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Dem Kunden wird darauf hingewiesen, dass mit hansevair ein separater Wartungsvertrag abgeschlossen werden kann, der auch eine Garantievereinbarung enthält, die neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten wirksam wird. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden am Vertragsprodukt, die durch unsachgemäße Eingriffe in das Vertragsprodukt und die Komponenten der Anlage verursacht wurden. Es steht dem Kunden frei, geltend zu machen und nachzuweisen, dass der Mangel oder Schaden ganz oder zumindest teilweise auf andere Ursachen zurückzuführen ist.
  3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden am Vertragsprodukt, die durch fehlerhafte Benutzung oder unsachgemäße Behandlung des Vertragsprodukts durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäße Eingriffe in das Vertragsprodukt oder - falls von hansevair vorgeschrieben - fehlende oder mangelhafte Wartungen des Vertragsprodukts verursacht wurden. Es steht dem Kunden frei, geltend zu machen und nachzuweisen, dass der Mangel oder Schaden ganz oder zumindest teilweise auf andere Ursachen zurückzuführen ist. Die Gewährleistung bezieht sich auch nicht auf natürlichen Verschleiß, wie zum Beispiel Akkumulatoren, Reifen, Rollen, Kohlen oder ähnliche dem Verschleiß unterliegende Teile. Sie greift auch nicht ein, wenn Schäden am Vertragsprodukt durch Naturereignisse verursacht wurden oder auf mit hansevair nicht abgestimmte Änderungen am Gebäude zurückzuführen sind.
  4. Hygieneprodukte können nach dem Brechen des Siegels nicht zurückgegeben werden.
  5. Garantien gelten nur in Verbindung mit einem Wartungsvertrag. Grundlage sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Wartungsverträge mit Garantieversprechen.

IV. Durchführung und mögliche Schäden bei der Einrichtung

  1. Der Auftraggeber bestätigt, dass es keine privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Hürden für die Montage gibt. Falls nötig, wurden die erforderlichen Bewilligungen eingeholt.
  2. Der Auftraggeber autorisiert hansevair, notwendige Montage-, Verankerungs- und Bauanpassungen durchzuführen. Der Auftraggeber liefert hierfür die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder ggf. der Denkmalbehörde.
  3. Um das Angebot zu überprüfen, stellen wir fest, ob der Standort und die Bewerbung den Anforderungen für das Konzept entsprechen (innerhalb eines Tages). Es wird ein Protokoll angefertigt, das bescheinigt, dass der Raum leicht zugänglich ist, dass Wände, Böden und Treppen statisch einwandfrei (fest, flach und stabil) sind, dass alle erforderlichen Versorgungs- und Abflussleitungen im Raum vorhanden sind und dass der Raum frei von Asbest oder anderen gefährlichen Stoffen und Materialien ist.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, hansevair sowie beauftragten Drittunternehmen (Subunternehmern) ungehinderten Zugang zur Montagestelle zu gewähren und die notwendige elektrische Energie zur Verfügung zu stellen.
  5. hansevair sorgt dafür, dass der Deckendurchbruch ausreichend gesichert ist, bevor die Hausliftanlage eingebaut wird. Dem Kunden ist bekannt, dass zwischen Beginn und Abschluss der Arbeiten in der Regel einige Tage vergehen, an denen der weitere Bereich der Bau- und Installationsarbeiten vom Kunden für die durchzuführenden Arbeiten freizuhalten und von ihm auch vor unbefugtem Zutritt von Angehörigen des Kunden und Dritten, insbesondere Kindern, zu sichern ist. hansevair oder der beauftragte Subunternehmer führt den Deckendurchbruch durch (was ebenso eine zerstörende Maßnahme an Bauteilen ist wie die unvermeidlichen Folgeschäden an Böden und Decken!) einschließlich aller hierdurch entstehenden Nacharbeiten zur Wiederherstellung von Böden und Decken, wie im Vertrag angeboten. In der Regel werden dabei - bis auf mögliche unvermeidbare optische Unterschiede wegen notwendiger Material-Anpassungsmaßnahmen - optische Beeinträchtigungen nicht zurückbleiben.
  6. Die für die Installation des Vertragsprodukts erforderlichen Maurer-, Gerüst- und Zimmererarbeiten sowie Maler- und Glaserarbeiten sind - nach vorheriger Absprache - auf Kosten des Kunden zu beauftragen und durchzuführen.
  7. hansevair haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft uneingeschränkt für alle darauf zurückzuführenden Schäden. hansevair ist im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für Sach-/Personen- und Vermögensschäden bis zur Höhe von 1.000.000 Euro bei Sach- und Personenschäden und 100.000 Euro bei Vermögensschäden versichert. Soweit diese Versicherung eintrittspflichtig ist, ist die Haftung durch hier aufgeführte Regelungen nicht beschränkt. hansevair haftet für Personenschäden immer unbeschränkt, für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf den Höchstbetrag siehe IV. 3 beschränkt. Die Haftungshöchstgrenze gilt jedoch nur im Falle des § 287 S. 2 BGB.
  8. Müssen vor oder bei Montage Anpassungsarbeiten durchgeführt werden, etwa bezüglich des Schienensystems oder der baulichen Gegebenheiten im Bereich des Montageortes, so ist hansevair für hierbei entstehende mögliche Schäden des Kunden oder Dritter haftbar, wenn die Anpassungsarbeiten von hansevair zu vertreten sind, z. B. weil sie auf fehlerhafte Fertigung der Vertragsprodukte oder Aufmaß-Fehler zurückzuführen sind. Hat hansevair die Notwendigkeit des Entstehens von Anpassungsarbeiten nicht zu vertreten, besteht eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden nicht, wenn sie nur durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie unabhängig vom Grad des Verschuldens für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Dem Kunden bleibt es im Fall der Geltendmachung nur leichter Fahrlässigkeit durch hansevair unbenommen, seinerseits geltend zu machen und nachzuweisen, dass der Schaden durch Einhaltung gehöriger Sorgfalt hätte vermieden werden können.
  9. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass Schäden durch Befestigung oder Arbeiten an Treppenaufgängen in den meisten Fällen unvermeidbar sind und in vielen Fällen auch aus technischen Gründen entweder als Wandmontage oder als Befestigung auf den Treppenstufen möglich ist. hansevair ist deshalb nicht für die Beseitigung von hierdurch verursachten (Folge-)Schäden an Treppenstufen, Stockwerken oder Wänden (insbesondere Bohrlöchern) haftbar, es sei denn, die Beschädigungen sind durch hansevair vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder wären bei Beobachtung üblicher Sorgfalt vermeidbar gewesen.
  10. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt, ebenso ein möglicher Anspruch des Kunden auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung.
  11. Nach der Installation erfolgt eine Abnahme des maßgefertigten Produkts, für die der Kunde unterschreibt. Wenn keine offenen Posten vorhanden sind, geht das Eigentum danach auf den Kunden über.

V. Kosten und Zahlungsmodalitäten

  1. Die im Vertrag genannten Preise sind in Euro inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer angegeben.
  2. Zahlungsbedingungen und Ratenzahlungen an hansevair können nicht von Finanzierungs- oder Förderanträgen abhängig gemacht werden, die über andere Institutionen laufen.
  3. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen, sofern nicht anders vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
  4. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, eventuell anfallende Bearbeitungsgebühren für Ratenzahlungen zu tragen. hansevair behält sich das Recht vor, bei verspäteter Zahlung Mahngebühren zu erheben.
  6. Bei Zahlungsverzug behält sich hansevair das Recht vor, den Service oder die Lieferung des Produkts bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
  7. Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von hansevair.

VI. Vorbehalt des Eigentums

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem Vertrag entstehenden Forderungen bleibt das gelieferte Produkt (reservierte Ware) Eigentum von hansevair.
  2. Wenn hansevair aufgrund von Lieferproblemen des Zulieferers das Liefer- und Installationsdatum nicht einhalten kann, muss hansevair den Kunden umgehend darüber informieren. Dies gilt auch für den Kunden, wenn es zu Lieferverzögerungen und damit zur Nichteinhaltung des vereinbarten Liefer- und Installationsdatums kommt.
  3. Bei Verstößen gegen den Vertrag seitens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, hat hansevair das Recht, den Vertrag zu kündigen oder die gelieferten Waren zurückzunehmen und zu demontieren.
  4. Die Rücknahme oder Pfändung der Ware durch hansevair stellt - sofern nicht das Ratenzahlungsgesetz Anwendung findet - nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn hansevair dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
  5. Wenn das gelieferte Produkt beim Kunden von Dritten gepfändet wird oder wenn Dritte sonstige Maßnahmen gegen das Produkt ergreifen, muss der Kunde hansevair sofort darüber informieren und den Dritten auf das mögliche Eigentumsrecht von hansevair hinweisen.
  6. Sollte das Eigentum von hansevair durch die Verbindung der gelieferten Produkte mit einem Grundstück oder Gebäude erlöschen, tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen, die ihm durch die Verbindung gegen den Eigentümer des Grundstücks oder Gebäudes oder gegen Dritte entstehen, an hansevair ab. Trotz dieser Abtretung ist der Kunde berechtigt, diese Forderungen einzuziehen. hansevair behält sich das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen, verpflichtet sich jedoch, dies nicht zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen von hansevair muss der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner offenlegen, alle Informationen zur Eintreibung der Forderungen bereitstellen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und dem Schuldner die Abtretung mitteilen.
  7. hansevair verpflichtet sich, die abgetretenen Forderungen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung von hansevair um mehr als 20% übersteigt.

VII. Vorzeitige Vertragsbeendigung

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Materialien für Liftanlagen und Badezimmerumbauten individuell nach Maß hergestellt werden müssen, sodass eine fertige Bestellung normalerweise nicht wiederverwendet werden kann. Daher hat hansevair bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, wenn die Herstellung dieser Teile bereits erfolgt ist oder ein in Bearbeitung befindlicher Fertigungsauftrag nicht mehr storniert werden kann, das Recht, dem Kunden Ersatzkosten einschließlich entgangenem Gewinn und Anteil an den Gemeinkosten in Höhe von 65% des Bruttobestellbetrages in Rechnung zu stellen. Wenn die Herstellung noch nicht begonnen hat oder noch kostenlos storniert werden kann, ist hansevair berechtigt, dem Kunden Ersatzkosten einschließlich entgangenem Gewinn und Anteil an den Gemeinkosten in Höhe von 25% des Bruttobestellbetrages in Rechnung zu stellen.
  2. hansevair behält sich das Recht vor, höhere Kosten und weiteren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Ebenso hat der Kunde das ausdrückliche Recht, geltend zu machen und nachzuweisen, dass kein Schaden oder eine Wertminderung entstanden ist oder dass diese niedriger sind als der Pauschalbetrag.
  3. Wenn der Kunde trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung und der Ankündigung eines Rücktritts und der Rücknahme des Produkts keine ausstehenden Zahlungen leistet, hat hansevair das Recht, nach Rücktritt vom Vertrag das gelieferte Produkt zu entfernen bzw. zurückzunehmen und ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass die Unmöglichkeit der (Rest-)Zahlung nach Vertragsabschluss eingetreten ist und er aus medizinischen Gründen auf die weitere Nutzung des Produkts angewiesen ist. Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen, sowohl bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ohne negativen Nachweis, behält sich hansevair das Recht vor, Verwaltungskosten geltend zu machen.
  4. hansevair ist auch dann zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme bzw. Demontage des gelieferten Produkts berechtigt, wenn eine vollständige Montage der Liftanlage nicht möglich ist, weil der Kunde dies schuldhaft verhindert oder eine notwendige weitere Montage nicht störungsfrei ermöglicht hat, obwohl er unter angemessener Nachfristsetzung mit der Ankündigung eines Rücktritts hierzu erfolglos schriftlich aufgefordert wurde.
  5. Dem Kunden ist bekannt, dass nach der Entfernung des Produkts Bauteilzerstörungen (Folgeschäden an Bodenbelag und Decke) sichtbar werden können.

VIII. Widerrufsrecht

  1. Beim Kauf haben private Kunden ( "Konsumenten" ) ein Widerrufsrecht, das ohne jegliche Begründung ausgeführt werden kann. Diese Bestimmung wird im Vertragsdokument detailliert erläutert. Kunden, die aus dringenden gesundheitlichen Gründen eine sofortige Lieferung und Installation benötigen, haben das Recht, auf die vollständigen Auswirkungen des gesetzlichen Rücktrittsrechts - kostenloser Vertragsauflösung innerhalb der Rücktrittsfrist ohne Begründung - ausnahmsweise zu verzichten, um ein Abwarten von hansevair bis zum Ende der Widerrufsfrist und die damit verbundenen Verzögerungen zu verhindern.
  2. Wenn das Produkt bereits produziert wurde, ist eine Beendigung des Kaufvertrages nicht möglich.
  3. Aufgrund kleinerer Mängel ist es dem Kunden nicht gestattet, die Annahme, die zur Fälligkeit des Kaufpreises notwendig ist, zu verweigern. Um die Durchführung der Mängelbehebungsarbeiten zu gewährleisten, darf der Kunde nach Erhalt der Rechnung einen angemessenen Teil des Rechnungsbetrages bis zur Behebung der Mängel durch hansevair vorübergehend zurückbehalten. Der zurückgehaltene Betrag darf jedoch das Dreifache der voraussichtlichen Mängelbehebungskosten nicht übersteigen.

IX. Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen sollte.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

X. Anwendbares Recht

  1. Der Vertrag und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen hansevair und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

XX. Datenschutz

  1. hansevair erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages, einschließlich der Abrechnung, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. hansevair darf die Daten des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erheben, speichern und verarbeiten.
  3. hansevair hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sonstiger einschlägiger Datenschutzvorschriften ein.
  4. Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten durch hansevair finden Sie in der Datenschutzerklärung, die auf der Webseite von hansevair zugänglich ist.

XXX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und aller seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von hansevair Gerichtsstand.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt.